Eine Arbeitsbescheinigung ist ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, das bestaetigt, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen beschaeftigt ist oder war. Sie ist fuer zahlreiche persoenliche und berufliche Vorgaenge unverzichtbar, und der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie auf Anfrage auszustellen.
Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
In den meisten Rechtsordnungen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn ein Mitarbeiter dies verlangt. Bei Vertragsende ist das Arbeitszeugnis Pflicht. Eine Verweigerung kann zu Schadensersatzanspruechen fuehren.
Wann beantragen?
- Kreditantrag: Banken verlangen Nachweis einer stabilen Beschaeftigung
- Bewerbung auf eine neue Stelle: zum Nachweis Ihrer Berufserfahrung
- Verwaltungsverfahren: Visumsantrag, Wohnungsunterlagen
- Vertragsende: die Bescheinigung ist bei Kuendigung oder Vertragsablauf Pflicht
- Rentenakte: zum Nachweis Ihrer Beschaeftigungszeiten
Pflichtinhalt
- Identitaet des Arbeitgebers (Firmenname, Adresse, Registernummer)
- Identitaet des Arbeitnehmers (vollstaendiger Name)
- Beschaeftigungszeitraum (Eintritts- und ggf. Austrittsdatum)
- Position und Taetigkeitsbeschreibung
- Vertragsart (unbefristet, befristet usw.)
- Datum, Unterschrift und Firmenstempel
Tipps fuer die Anfrage
- Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei der Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten ein
- Geben Sie den Verwendungszweck an
- Setzen Sie eine angemessene Frist (8 bis 15 Tage)
- Bei Verweigerung erinnern Sie an die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
Erstellen Sie Ihre Anfrage fuer eine Arbeitsbescheinigung in wenigen Klicks
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