Verträge kündigen: Rechte, Fristen, Ablauf
Mit dem Kündigungsschreiben beenden Sie einen laufenden Vertrag, ob Handy, DSL, Streaming, Fitnessstudio, Versicherung, Strom, Gas oder Zeitungsabo. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag oft stillschweigend, und der Anbieter bucht weiter ab.
Seit dem 1. März 2022 gilt in Deutschland das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Verträge, die danach geschlossen wurden, dürfen sich nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Laufzeiten und Kündigungsfristen
- Erstlaufzeit: höchstens 24 Monate (§ 309 Nr. 9 BGB)
- Nach der Erstlaufzeit: jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB)
- Handy und DSL: nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist (§ 56 Abs. 3 TKG)
- Strom und Gas mit Sondervertrag: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate (§ 41b EnWG)
In Österreich können Verbraucher Verträge über wiederkehrende Leistungen nach dem ersten Jahr mit zwei Monaten Frist kündigen (§ 15 KSchG). Für Telekommunikation gilt das TKG 2021. In der Schweiz fehlt eine allgemeine Regel. Maßgeblich sind Vertrag und AGB, missbräuchliche Klauseln sind nach Art. 8 UWG angreifbar.
Der Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter, bei denen man online abschließen kann, auch eine Kündigung über einen Kündigungsbutton ermöglichen (§ 312k BGB). Fehlt er, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Machen Sie einen Screenshot der Bestätigung.
Außerordentliche Kündigung: typische Gründe
- Umzug: Kann der Anbieter DSL oder Festnetz am neuen Wohnort nicht zu gleichen Bedingungen liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).
- Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel nach § 41 Abs. 5 EnWG für Strom und Gas oder § 57 TKG.
- Einseitige Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil, etwa neue AGB.
- Schadensfall bei der Sachversicherung: Kündigung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung (§ 92 VVG).
- Längere Krankheit beim Fitnessstudio: wichtiger Grund nach § 314 BGB, mit ärztlichem Attest.
- Tod des Vertragspartners: Die Erben treten in den Vertrag ein und können ihn kündigen, oft mit Sonderfrist.
Was in die Kündigung gehört
- Name und Anschrift des Vertragsinhabers
- Vertrags- oder Kundennummer, meist auf der letzten Rechnung
- Welcher Vertrag gemeint ist: Tarif, Produkt, Laufzeit
- Eine eindeutige Kündigung mit Datum, dazu «hilfsweise zum nächstmöglichen Termin»
- Bei außerordentlicher Kündigung: der Grund und, wenn nötig, ein Nachweis
- Die Bitte um schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum
- Die Aufforderung, ab diesem Datum keine Lastschriften mehr einzuziehen
- Wenn gewünscht: Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DSGVO, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht
- Ort, Datum und Unterschrift
Der richtige Versandweg
Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Eine strengere Form als Textform darf in AGB nicht verlangt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Beweisen müssen Sie den Zugang trotzdem. Das Einschreiben ist deshalb der sichere Weg, bei Online-Verträgen der Kündigungsbutton mit gespeicherter Bestätigung. Heben Sie jede Bestätigungs-E-Mail mit Datum und Vertragsnummer auf.
Wenn der Anbieter weiter abbucht
Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben (§ 675x BGB), bei einer nicht autorisierten Abbuchung sogar innerhalb von 13 Monaten. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Schlichtungsstelle: die Bundesnetzagentur für Telekommunikation, die Schlichtungsstelle Energie oder den Versicherungsombudsmann.
Versicherungen
Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen laufen in Deutschland meist ein Jahr und verlängern sich, wenn Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf kündigen (§ 11 VVG). Die Frist steht in Ihren Vertragsbedingungen, oft sind es drei Monate. Bei der Kfz-Versicherung mit Kalenderjahr ist der 30. November der übliche Stichtag.
Häufige Fehler
- Telefonisch gekündigt, ohne schriftliche Bestätigung: Sie haben nichts in der Hand.
- Vertragsnummer vergessen: Die Kündigung lässt sich nicht zuordnen.
- Falsche Adresse: Nehmen Sie die Anschrift aus dem Impressum oder der Rechnung, nicht die einer Filiale.
- Lastschriftmandat nicht widerrufen: Das Konto wird weiter belastet.
- Frist verpasst: Der Vertrag verlängert sich. Bei Altverträgen vor März 2022 oft um ein ganzes Jahr.
Was Lettrio daraus macht
Sie geben Anbieter, Kundennummer, Vertragsart und gewünschtes Ende an. Lettrio schreibt die Kündigung mit Beendigungsdatum, Hilfsformulierung, der passenden Vorschrift (etwa § 309 BGB, § 56 TKG oder § 11 VVG) und der Aufforderung, die Lastschriften einzustellen. Das PDF können Sie ausdrucken oder den Text per E-Mail schicken. Den Anfang lesen Sie kostenlos, der ganze Brief kostet 2,99 €.