Krankmeldung beim Arbeitgeber: Fristen und Formulierung
Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Sie ist etwas anderes als die ärztliche Bescheinigung: Die Bescheinigung belegt die Arbeitsunfähigkeit, das Schreiben sagt dem Arbeitgeber, was das für ihn bedeutet — Zeitraum, Übergabe, Erreichbarkeit.
Streit entsteht selten über die Krankheit selbst. Er entsteht über Schweigen, vage Zeitangaben und Fehlzeiten, die nie eingeordnet wurden.
Zwei getrennte Pflichten
§ 5 Abs. 1 EFZG trennt sauber zwischen beidem. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen — in der Praxis am ersten Morgen, vor Arbeitsbeginn, auf dem im Betrieb üblichen Weg. Und Sie müssen sie ärztlich feststellen lassen: spätestens am vierten Kalendertag, wobei der Arbeitgeber die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag verlangen darf.
Die erste Pflicht ist die, an der man scheitert. Melden Sie sich, auch wenn Sie noch keinen Arzttermin haben.
Die eAU ändert die Übermittlung, nicht die Meldung
Seit Anfang 2023 läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte elektronisch: Die Praxis meldet an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Der verbreitete Irrtum ist, daraus zu schließen, man müsse selbst nichts mehr tun. Die Anzeigepflicht bleibt vollständig bestehen — der Arbeitgeber weiß sonst nicht, dass er überhaupt etwas abrufen soll. Für privat Versicherte und Minijobs in Privathaushalten gilt weiterhin der Papierausdruck.
Was Sie finanziell erwartet
- Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG), nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
- Krankengeld der Krankenkasse im Anschluss, deutlich unter dem Nettolohn.
- Bei derselben Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum nicht automatisch neu — dafür gelten Fristen, die sich in Langzeitfällen zu prüfen lohnen.
Was in das Schreiben gehört
- Der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Rückkehr, oder die klare Angabe, dass die Dauer offen ist.
- Der Hinweis auf die Bescheinigung — eAU über die Krankenkasse, oder Ausdruck beiliegend.
- Eine kurze Übergabe: was dringend ist, wer einspringen kann, wo die Unterlagen liegen. Das ist der Teil, den Arbeitgeber tatsächlich lesen.
- Ihre Erreichbarkeit. Sie sind während der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügbarkeit verpflichtet; das freundlich vorab zu klären, erspart Missverständnisse.
Psychische Erkrankungen
Erschöpfung, Angststörungen und Depressionen sind Erkrankungen wie andere auch und laufen über denselben Weg. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keine Diagnose nennen — die Bescheinigung, die ihn erreicht, enthält sie ohnehin nicht. Halten Sie das Schreiben sachlich und kurz.
Vor dem Absenden
Lesen Sie die Fehlzeitenregelung in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung: Sie benennt den Empfänger, die Frist und die verlangten Nachweise, und ist fast immer strenger als das Gesetz. Schreiben Sie an die Personalabteilung, nicht nur an die Führungskraft, bewahren Sie einen Sendenachweis auf, und schicken Sie bei Verlängerung rechtzeitig eine kurze Nachricht, statt den Rückkehrtermin stillschweigend verstreichen zu lassen.