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Generator für Mahnschreiben Mietrückstand

Fordern Sie ausstehende Mietzahlungen vom Mieter mit einer formellen Mahnung (Erinnerung, formelle Mahnung, Räumungsandrohung).

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Frau Laura Kendrich Wohnung 3 Beswickstrasse 41 30171 Hannover
Michael Trentmann Aschenweg 8 30159 Hannover 0170 1234567
Hannover, den 18. Mai 2026
Einschreiben mit Rueckschein Betreff: Mahnung - Mietrueckstand fuer die Wohnung Beswickstrasse 41, Wohnung 3 Sehr geehrte Frau Kendrich, ich schreibe Ihnen wegen offener Mietzahlungen fuer die Wohnung Beswickstrasse 41, Wohnung 3, 30171 Hannover, die Ihnen aufgrund des Mietvertrages vom 1. September 2025 ueberlassen ist. Folgende Betraege sind offen: - Miete und Nebenkosten April 2026, faellig am 3. April 2026: 950,00 Euro - Miete und Nebenkosten Mai 2026, faellig am 4. Mai 2026: 950,00 Euro - Gesamtrueckstand zum 18. Mai 2026: 1.900,00 Euro Eine erste Zahlungserinnerung habe ich Ihnen am 8. April 2026 per E-Mail gesendet; eine Antwort ist bisher nicht erfolgt. Ich fordere Sie hiermit auf, den offenen Betrag von 1.900,00 Euro bis zum 1. Juni 2026 auf das bekannte Konto zu ueberweisen. Sollte eine vollstaendige Zahlung nicht moeglich sein, melden Sie sich bitte vor diesem Datum bei mir, damit wir eine schriftliche Ratenzahlung vereinbaren koennen - diese Loesung waere mir deutlich lieber. Geht bis zum 1. Juni 2026 weder Zahlung noch Rueckmeldung ein, werde ich das Mietverhaeltnis nach Paragraf 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB fristlos sowie hilfsweise ordentlich kuendigen. Ich weise Sie darauf hin, dass Jobcenter und Sozialamt Mietschulden uebernehmen koennen. Eine fruehzeitige Vorsprache dort ist in vielen Faellen moeglich. Mit freundlichen Gruessen
Michael Trentmann

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Mietrückstand anmahnen: die Stufen und ihre Reihenfolge

Die Mahnung wegen Mietrückstands ist das Schreiben, mit dem der Vermieter offene Mieten einfordert. Sie verfolgt zwei Ziele, die in verschiedene Richtungen ziehen: die Zahlung so einfach und so wahrscheinlich wie möglich machen, und gleichzeitig den Nachweis aufbauen, den Sie brauchen, falls nie gezahlt wird. Ein Schreiben, das nur das Erste leistet, kostet einen Monat; eines, das nur das Zweite leistet, macht aus einem Versehen einen Konflikt.

Deshalb die Stufen. Die allermeisten Fälle, die gut ausgehen, enden auf der ersten: eine kurze, sachliche Erinnerung am Tag nach der Fälligkeit.

Stufe 1 — die Zahlungserinnerung

Früh, kurz, und in gutem Glauben. Ein ausgefallener Dauerauftrag, ein Kontowechsel, ein verschobener Gehaltseingang oder ein Mieter, dem es peinlich ist, sind die häufigsten Ursachen. Nennen Sie Betrag, Fälligkeitsdatum, Kontoverbindung und eine konkrete Frist. Von Kündigung ist hier noch nicht die Rede.

Stufe 2 — die Mahnung

Bleibt die Erinnerung unbeantwortet, ändert sich der Ton und der Versandweg. Dieses Schreiben geht per Einschreiben mit Rückschein, denn ab hier zählt nicht nur, was Sie geschrieben haben, sondern dass Sie den Zugang beweisen können.

  • Rückstand einzeln aufschlüsseln: jeder Monat, jeder Betrag, jedes Fälligkeitsdatum, dann die Summe. Ein Gesamtbetrag lässt sich leicht bestreiten.
  • Eine feste Frist setzen und benennen, was danach folgt.
  • Bürgen oder Mietkautionsversicherung parallel informieren — dort gelten eigene Meldefristen.
  • Sachlich bleiben. Alles, was als Druckausübung gelesen werden kann, fällt auf Sie zurück.

Stufe 3 — die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB ist die fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten erreicht. In der Praxis wird sie zusammen mit einer ordentlichen Kündigung ausgesprochen.

Rechnen Sie mit der Schonfristzahlung: Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig ausgeglichen wird — einmal innerhalb von zwei Jahren. Das ist der Grund, warum viele Räumungsverfahren kurz vor dem Ziel enden.

Was das Ergebnis tatsächlich beeinflusst

  • Stufe 1 immer pünktlich senden. Vermieter, die einen Monat warten, holen deutlich weniger herein, und ihre späteren Schreiben wiegen weniger.
  • Niemals Schloss austauschen oder Versorgung abstellen. Das ist verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB, macht schadensersatzpflichtig und dreht ein gewonnenes Verfahren um.
  • Ratenzahlung schriftlich anbieten, sobald der Mieter reagiert. Eine eingehaltene Vereinbarung ist mehr wert als ein Titel, den Sie vollstrecken müssen.
  • Auf Hilfen hinweisen. Jobcenter und Sozialamt können Mietschulden übernehmen; das rettet regelmäßig sowohl das Mietverhältnis als auch Ihr Geld.
  • Die Kaution bleibt außen vor, solange das Mietverhältnis läuft — sie sichert das Ende, nicht die laufende Miete.

FAQ

Wann darf ich wegen Mietrückstands fristlos kündigen?

Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist, oder über einen längeren Zeitraum einen Betrag von zwei Monatsmieten erreicht. Sprechen Sie die fristlose Kündigung immer zusammen mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung aus — sonst steht das Verfahren still, wenn die Schonfristzahlung greift.

Was ist die Schonfristzahlung?

Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der gesamte Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen wird — einmal innerhalb von zwei Jahren. Das ist der Grund, warum viele Räumungsverfahren kurz vor dem Ziel scheitern, und der Grund für die hilfsweise ordentliche Kündigung, die davon nicht berührt wird.

Muss die Mahnung per Einschreiben gehen?

Die erste Zahlungserinnerung nicht — eine E-Mail hält den Ton leicht und genügt in den meisten Fällen. Die Mahnung schon. Ab da zählt nicht nur der Inhalt, sondern der Nachweis, wann das Schreiben zugegangen ist. Ohne diesen Nachweis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, und die Beweislast liegt bei Ihnen.

Darf ich das Schloss austauschen oder Strom und Wasser abstellen?

Niemals. Das ist verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB, kann strafbar sein und führt zu Schadensersatzansprüchen, die den Rückstand um ein Vielfaches übersteigen. Es dreht außerdem ein Verfahren um, das Sie sonst gewonnen hätten. Der einzige Weg führt über Mahnung, Kündigung und Räumungsklage.

Sollte ich eine Ratenzahlung anbieten?

Ja, sobald der Mieter reagiert. Eine schriftlich vereinbarte und tatsächlich eingehaltene Ratenzahlung ist mehr wert als ein Titel, den Sie gegen jemanden ohne pfändbares Einkommen vollstrecken müssten. Halten Sie fest, dass die Vereinbarung Ihre Rechte bei Zahlungsabbruch unberührt lässt, und bestätigen Sie jede eingegangene Rate kurz schriftlich.

Kann ich den Rückstand mit der Kaution verrechnen?

Während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich nicht. Die Kaution sichert Ansprüche zum Ende des Mietverhältnisses und ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Wer sie für laufende Mieten verbraucht, steht ohne Sicherheit da, wenn sie gebraucht wird — und muss sie bei der Abrechnung dennoch erklären.

Ist dieser Service kostenlos?

Die Vorschau ist kostenlos: 3 pro Monat. Das vollständige Schreiben (kompletter Text + sauberes PDF + E-Mail-Kopie) kostet 2,99 € pro Stück, ohne Abo.

Sind die Briefe rechtsgültig?

Lettrio erstellt professionell formatierte Briefe nach den formellen Konventionen Ihres Landes. Wir empfehlen, vor dem Senden zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.