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Technik GmbH z. H. Frau Sabine Weber, Personalleiterin Maximilianstraße 35 80539 München
Hans Müller Musterstraße 12 80331 München
München, 1. April 2026
Betreff : Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau Weber, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als Senior-Entwickler bei der Technik GmbH ordentlich und fristgerecht zum 30. April 2026. Ich danke Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit der vergangenen vier Jahre und stehe für eine reibungslose Übergabe meiner Aufgaben gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller

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Wann und wie kündigt man richtig?

Das Kündigungsschreiben ist das Dokument, mit dem Sie ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam beenden. Es fixiert Ihren letzten Arbeitstag, löst die Kündigungsfrist aus und schützt Ihre berufliche Reputation. Ob Sie zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, sich beruflich neu orientieren oder aus persönlichen Gründen gehen — eine saubere schriftliche Kündigung erspart Ihnen Monate später Streit über das Resturlaubsgeld, das Arbeitszeugnis und die Sozialversicherungsbescheinigungen.

Kündigen ist Ihr Recht — der Arbeitgeber kann es nicht verweigern. Die Kündigung muss aber klar, eindeutig und freiwillig sein. Eine unter Druck abgegebene Erklärung (Mobbing, drohende Krankschreibung, unzulässige Vorgesetzten-Einwirkung) kann nach § 123 BGB angefochten werden — innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage.

Der rechtliche Rahmen

Deutschland: Maßgeblich ist § 622 BGB. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen — laut Bundesarbeitsgericht muss eine vertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer aber stets einseitig zugunsten des Arbeitnehmers ausgestaltet sein. Die Schriftform ist gemäß § 623 BGB zwingend: E-Mail, WhatsApp oder Fax sind unwirksam.

Österreich: Für Angestellte gilt das Angestelltengesetz (§ 20 AngG). Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat zum Monatsletzten, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Für Arbeiter gilt das ABGB sowie die jeweiligen Kollektivverträge.

Schweiz: Geregelt im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 335a–335c OR). Während der Probezeit beträgt die Frist sieben Tage. Im ersten Dienstjahr ein Monat, vom zweiten bis neunten Jahr zwei Monate, ab dem zehnten Jahr drei Monate — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats.

Kündigungsfristen auf einen Blick

  • DE Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • DE nach Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • AT Angestellte: 1 Monat zum Monatsletzten (§ 20 AngG)
  • CH 1. Dienstjahr: 1 Monat zum Monatsende (Art. 335c OR)
  • CH 2.–9. Jahr: 2 Monate zum Monatsende
  • CH ab 10. Jahr: 3 Monate zum Monatsende

Wenn der Arbeitgeber eine sofortige Freistellung wünscht, kann er Sie nach Ausspruch der Kündigung bezahlt freistellen — der Resturlaub wird in der Regel auf die Freistellung angerechnet, sofern dies im Freistellungsschreiben ausdrücklich erklärt wird.

Was jedes Kündigungsschreiben enthalten muss

  1. Vor- und Nachname, Wohnadresse und Personalnummer
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers (juristische Person, nicht der Vorgesetzte persönlich)
  3. Ort und tagesgenaues Datum
  4. Eine eindeutige Kündigungserklärung («Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …»)
  5. Berufsbezeichnung und Eintrittsdatum
  6. Der konkret berechnete Beendigungstermin nebst Hilfsformulierung («hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt»)
  7. Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
  8. Die Bitte um Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nach § 109 GewO
  9. Eigenhändige Unterschrift mit Tinte (Original, keine Kopie)

Sie müssen keine Begründung angeben — und sollten es in der Regel auch nicht tun. Eine sachliche Formulierung genügt. Vermeiden Sie jegliche Kritik an Vorgesetzten, Kollegen oder Arbeitsbedingungen. Das Schreiben bleibt dauerhaft in der Personalakte und kann bei Referenzanfragen wieder auftauchen.

Wie übergeben Sie das Schreiben rechtssicher?

Wegen § 623 BGB muss das Original mit Unterschrift den Arbeitgeber erreichen. Drei Wege sind in Deutschland gerichtsfest:

  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung — schnell, kostenlos, beweissicher, sofern der Empfänger zeichnungsberechtigt ist
  • Einwurf-Einschreiben mit Sendungsstatus — Zugang gilt mit Einwurf in den Briefkasten als bewirkt
  • Einschreiben mit Rückschein (Übergabe-Einschreiben) — höchste Beweiskraft, aber Vorsicht: Wenn niemand öffnet, hinterlässt der Postbote nur eine Benachrichtigung, und der Zugang verzögert sich

In Österreich und der Schweiz gilt analog das eingeschriebene Schreiben als Standard. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang beim Arbeitgeber, nicht mit dem Versanddatum. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg bis zur letzten Lohnzahlung auf.

Sonderfälle

Schwangerschaft und Elternzeit: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG (DE) bzw. § 10 MSchG (AT). Sie selbst können trotzdem jederzeit kündigen.

Ausbildungsverhältnis: Nach der Probezeit (4 Monate) ist eine ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden mit vier Wochen Frist möglich, wenn die Berufsausbildung aufgegeben oder gewechselt wird (§ 22 BBiG).

Arbeitslosengeld: Eine Eigenkündigung führt in Deutschland in der Regel zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III), sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Melden Sie sich frühestmöglich bei der Agentur für Arbeit. In der Schweiz beträgt die Einstellfrist je nach Schwere bis zu 60 Tage.

Wettbewerbsverbote: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind in DE nur wirksam, wenn der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % des zuletzt bezogenen Gehalts zahlt (§ 74 Abs. 2 HGB). In CH dürfen sie höchstens drei Jahre dauern und nur bei berechtigtem geschäftlichem Interesse (Art. 340a OR).

Die fünf häufigsten Fehler

  • Mündliche Kündigung — wegen § 623 BGB schlicht unwirksam, das Arbeitsverhältnis läuft weiter
  • Per E-Mail oder WhatsApp gekündigt — gleicher Effekt, keinerlei Wirkung
  • Ohne Kündigungsfrist abrupt nicht mehr erschienen — der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen und ein schlechtes Zeugnis geben
  • Vergessen, ein Arbeitszeugnis anzufordern — Anspruch nach § 109 GewO besteht, muss aber geltend gemacht werden
  • Resturlaub und Überstunden nicht eingefordert — verfallen ohne schriftliche Bestätigung

Was Lettrio in 30 Sekunden für Sie erstellt

Unsere KI verfasst ein vollständiges, formgerechtes Kündigungsschreiben mit Ihren Daten, denen des Arbeitgebers, dem korrekt berechneten Beendigungstermin nach § 622 BGB (oder AngG / OR), Hilfsfristformulierung, Bitte um Bestätigung und Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Format zum Drucken und Unterschreiben oder als PDF — bereit für Einschreiben mit Rückschein. Erstes Schreiben kostenlos, ohne Konto.

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