Die Kündigung einer Kfz-Versicherung in Frankreich hängt von Ihrer Situation ab: nach dem ersten Jahr (Loi Hamon), bei Jahresfälligkeit (Loi Chatel) oder nach Fahrzeugverkauf.
Wichtige Punkte
- Loi Hamon: jederzeit nach 1 Jahr kündbar, 1 Monat Frist
- Fahrzeugverkauf: sofortige Kündigung möglich
- Ungerechtfertigte Prämienerhöhung: Kündigung innerhalb 30 Tagen
- Rückerstattung ungenutzter Prämienanteil anfordern
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